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Dokumente und Geschäftsbedingungen


Hier finden Sie alle Details über wichtige Richtlinien und Servicebedingungen und Sie können die Versanddokumente herunterladen.

Geschäftsbedingungen und internationale Versanddokumente zum Herunterladen


DHL hilft Ihnen, wenn es das Gesetz erlaubt, bei der Vorbereitung aller Dokumente für den schnellen und effizienten Versand Ihrer Sendungen. Hier haben Sie Zugriff auf einige der am häufigsten verwendeten Exportdokumente.

Unten können Sie auch unsere wichtigsten Versandbedingungen herunterladen.

Abkommen, Mitgliedschaften und mehr


Gefahrgutsendungen


DHL Global Forwarding ist ein renommierter Spediteur für Gefahrgüter und als führendes Transport- und Logistikunternehmen befolgt DHL die folgenden Vorschriften:

  • ATA (Air Transport Association) für den Lufttransport, gültig in allen Ländern, die die Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organization, ICAO) befolgen und für jede Fluggesellschaft, die die Vorschriften der IATA (International Air Transport Association) befolgt.
  • ADR für den Straßentransport, die EU-Richtlinien über die Beförderung von Gefahrgütern, die in allen Ländern, die das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road, ADR) in ihre Gesetzgebung übernommen haben, und zusätzlich in Europa gelten.

Die Absender müssen bestätigen, ob ihre Gefahrgutsendungen per Luft- oder Straßenfracht zum Zielort transportiert werden und die Sendung entsprechend vorbereiten.

Erfahren Sie mehr über

Versand von Gefahrgütern per Luftfracht

Die IATA-Website bietet eine Vielzahl an Informationen, die für Ihr Unternehmen wichtig sind, wenn Sie Gefahrgüter per Luftfracht versenden möchten. Dazu gehören Gefahrgutschulungen, Handbücher, Foren und vieles mehr.

Versand von Gefahrgütern per Seefracht

Suchen Sie eine sichere Methode, um Ihre Waren per Seefracht zu versenden? Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (International Maritime Organization, IMO) bietet Informationen zum Transport von Gefahrgütern per Seefracht.

Schutz menschlichen Lebens auf See


Die Beförderung von Containern ist eine ziemlich sichere Sache. Dennoch gab es in den letzten Jahren aufgrund von gepackten Containern mit falschen Gewichtsangaben größere Unfälle auf See und an der Küste. Um solche Unfälle zu vermeiden, hat die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organization, IMO) in Zusammenarbeit mit Branchenvertretern im Rahmen des SOLAS-Abkommens (Safety of Life at Sea, Schutz menschlichen Lebens auf See) neue Regeln erlassen, darunter auch ein verifiziertes Bruttogewicht (Verified Gross Mass, VGM).

Ziel dieser Vorgabe ist die Angabe eines genauen Bruttogewichts für gepackte Container, damit Schiffs- und Terminalbetreiber vor dem Beladen der Schiffe Staupläne erstellen können. Ziel der Regelung ist sowohl der Schutz der Mitarbeiter und Ressourcen der Schiffs- und Terminalbetreiber, als auch der Fracht des Absenders.

Änderungen zum 1. Juli 2016

Seit Juli 2016 müssen Absender dem Spediteur das jeweilige verifizierte Bruttogewicht aller Container zum VGM-Closing Termin mitteilen.

Darüber hinaus ist es die Pflicht des Absenders, sicherzustellen, dass das genaue Gewicht angegeben wird. Wenn kein verifiziertes Bruttogewicht angegeben wurde, darf der Container nicht auf das Schiff verladen werden.

Es gibt zwei zulässige Wiegeverfahren:

  • Methode 1: Wiegen des gepackten Containers
  • Methode 2: Wiegen der Fracht und anderer Inhalte und Addieren des Containerleergewichts

DHL unterstützt Sie bei der Durchführung und Einhaltung der neuen Regelung. Weitere Informationen finden Sie in den unten genannten Dokumenten. Oder kontaktieren Sie Ihren Kundenbetreuer von DHL Global Forwarding vor Ort.