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Incoterms®


Die Incoterms®-Regeln für den Transport werden weltweit häufig in internationalen und nationalen Verträgen verwendet und veranschaulichen die Verantwortlichkeiten zwischen Käufern und Verkäufern in Bezug auf Kosten, Risiken, Zuständigkeiten für die Frachtversicherung und die Einhaltung von Vorschriften.

2020 und 2010 im Vergleich


Wichtige Änderungen

  • DAT (Geliefert Terminal) wurde umbenannt in „Geliefert benannter Ort entladen“ (DPU)
  • FCA (Frei Frachtführer) ermöglicht nun die Ausstellung von Bills of Lading nach der Verladung

Weitere Änderungen

  • CIF (Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen) und CIP (Fracht und Versicherung bezahlt) legen neue Standardversicherungsvereinbarungen fest, aber die Höhe der Versicherung ist weiterhin zwischen Käufer und Verkäufer verhandelbar.
  • Wo aufgelistet, wird die Kostenverteilung zwischen Käufer und Verkäufer präzisiert – ein Artikel listet alle Kosten auf, für die Verkäufer und Käufer verantwortlich sind.
  • FCA (Frei Frachtführer), DAP (Geliefert benannter Ort), DPU (Geliefert benannter Ort entladen) und DDP (Geliefert, Zoll & Steuer bezahlt) berücksichtigen nun, dass Käufer und Verkäufer den Transport selbst organisieren und nicht mehr über einen Dritten.
  • Die sicherheitsrelevanten Verpflichtungen stehen nun stärker im Vordergrund.
  •  Die „Erläuterungen für den Anwender“ zu jedem Incoterm® haben die Hinweise der Ausgabe 2010 ersetzt und sind für den Anwender einfacher gestaltet.
  • CIP (Fracht und Versicherung bezahlt) verlangt nun als Standard-Versicherungsschutz ICC A oder einen gleichwertigen Versicherungsschutz. Unter den Incoterms® 2010 war es ICC C. Der erforderliche Versicherungsschutz unter CIF (Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen) bleibt bestehen.

Regeln für den multimodalen Transport 2020


EXW – ab Werk

AB WERK (EXW) bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die Ware liefert, wenn er die Ware dem Käufer an einem benannten Ort (wie einer Fabrik oder einem Lagerhaus) zur Verfügung stellt. Dieser benannte Ort kann der Sitz des Verkäufers sein oder auch nicht. Für die Lieferung muss der Verkäufer die Ware nicht auf ein Sammelfahrzeug verladen, noch muss er die Ware für den Export freigeben, sofern eine solche Freigabe erforderlich ist.

FCA – frei Frachtführer

FREI FRACHTFÜHRER (FCA) bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die Ware auf die eine oder andere von zwei Arten liefert:

  • Erstens, wenn der benannte Ort der Betrieb des Verkäufers ist, wird die Ware geliefert, wenn sie auf das vom Käufer angeordnete Transportmittel verladen wird.
  • Zweitens, wenn der benannte Ort ein anderer Ort ist, wird die Ware geliefert, wenn sie nach der Verladung auf das Transportmittel des Verkäufers den benannten anderen Ort erreicht und zum Abladen vom Transportmittel des Verkäufers bereit ist sowie dem Frachtführer oder einer anderen vom Käufer benannten Person zur Verfügung steht. 

Unabhängig davon, welcher der beiden Orte als Lieferort gewählt wird, bestimmt dieser Ort den Gefahrenübergang auf den Käufer und den Zeitpunkt, ab dem die Kosten zu Lasten des Käufers gehen.

CPT – Frachtfrei bis

FRACHTFREI BIS (CPT) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware – und das Risiko – an den Käufer übergibt, indem er sie dem vom Verkäufer beauftragten Spediteur übergibt oder die so gelieferte Ware beschafft. Der Verkäufer kann dies tun, indem er dem Spediteur den physischen Besitz der Ware auf die Art und Weise und an dem Ort übergibt, die für das verwendete Transportmittel geeignet sind. Wenn die Ware auf diese Weise an den Käufer geliefert wurde, garantiert der Verkäufer nicht, dass die Ware den Zielort in einwandfreiem Zustand, in der angegebenen Menge oder überhaupt erreicht. Denn das Risiko geht vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Ware dem Käufer durch Übergabe an den Spediteur übergeben wird; der Verkäufer muss jedoch den Transport der Ware von der Lieferung bis zum vereinbarten Zielort übernehmen.

CIP – Frachtfrei versichert bis

FRACHTFREI VERSICHERT (CIP) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware – und das Risiko – an den Käufer übergibt, indem er sie dem vom Verkäufer beauftragten Spediteur übergibt oder die so gelieferte Ware beschafft.  Der Verkäufer kann dies tun, indem er dem Spediteur den physischen Besitz der Ware auf die Art und Weise und an dem Ort übergibt, die für das verwendete Transportmittel geeignet sind. Wenn die Ware auf diese Weise an den Käufer geliefert wurde, garantiert der Verkäufer nicht, dass die Ware den Zielort in einwandfreiem Zustand, in der angegebenen Menge oder überhaupt erreicht. Denn das Risiko geht vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Ware dem Käufer durch Übergabe an den Spediteur übergeben wird; der Verkäufer muss jedoch den Transport der Ware von der Lieferung bis zum vereinbarten Zielort übernehmen.

DAP – geliefert benannter Ort

GELIEFERT BENANNTER ORT (DAP) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware – und das Risiko – an den Käufer übergibt, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Transportmittel zur Entladung am benannten Zielort oder an einem vereinbarten Punkt innerhalb dieses Ortes zur Verfügung gestellt wird, falls ein solcher Punkt vereinbart ist. Der Verkäufer trägt alle Risiken, die mit dem Transport der Ware zum benannten Zielorort oder zum vereinbarten Punkt innerhalb dieses Ortes verbunden sind. In dieser Incoterms-Regel sind daher Lieferung und Ankunft am Zielort gleich.

DPU - Geliefert benannter Ort entladen

GELIEFERT BENANNTER ORT ENTLADEN (DPU) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware – und das Risiko – an den Käufer übergibt, wenn die Ware, nachdem sie vom ankommenden Transportmittel entladen wurde, dem Käufer an einem benannten Zielort oder an den vereinbarte Punkt innerhalb dieses Ortes, falls ein solcher Punkt vereinbart wurde, zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt alle Risiken, die mit der Beförderung der Ware zum und dem Abladen am benannten Zielort verbunden sind. In dieser Incoterms-Regel sind daher die Lieferung und die Ankunft am Zielort gleich. DPU ist die einzige Incoterms-Regel, die den Verkäufer verpflichtet, die Ware am Zielort zu entladen. Der Verkäufer sollte daher sicherstellen, dass er in der Lage ist, die Entladung am benannten Ort zu organisieren. Sollten die Parteien beabsichtigen, dass der Verkäufer das Risiko und die Kosten der Entladung nicht trägt, sollte die DPU-Regel vermieden und stattdessen die DAP-Regel verwendet werden.

DDP – Geliefert verzollt

GELIEFERT VERZOLLT (DDP) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an den Käufer liefert, wenn die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt wird, für den Import abgefertigt, auf dem ankommenden Transportmittel, bereit zum Entladen, am benannten Zielort oder an den vereinbarten Punkt innerhalb dieses Ortes, falls ein solcher Punkt vereinbart ist. Der Verkäufer trägt alle Risiken, die mit dem Transport der Ware zum benannten Zielort oder zum vereinbarten Punkt innerhalb dieses Ortes verbunden sind. In dieser Incoterms-Regel sind daher Lieferung und Ankunft am Zielort gleich.

Regeln für die See- und nationale Binnenschifffahrt 2020


FAS – frei längsseits Schiff

FREI LÄNGSSEITS SCHIFF (FAS) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an den Käufer liefert, wenn die Ware längsseits des vom Käufer benannten Schiffes (z. B. auf einem Kai oder einem Lastkahn) im benannten Verschiffungshafen platziert wird oder wenn der Verkäufer bereits so gelieferte Ware beschafft. Das Risiko des Verlustes oder eines Schadens der Ware geht mit Ankunft der Waren an der Längsseite des Schiffes über, und der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.

FOB – Frei an Bord

FREI AN BORD (FOB) bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffes im benannten Verschiffungshafen liefert oder die bereits gelieferte Ware beschafft. Das Risiko des Verlusts oder eines Schadens der Ware geht mit der Ankunft der Ware an Bord des Schiffes über, und der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.

CFR – Kosten und Fracht

KOSTEN UND FRACHT (CFR) bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die Ware an Bord des Schiffes liefert oder die bereits gelieferte Ware beschafft. Das Risiko des Verlusts oder eines Schadens der Ware geht mit der Ankunft der Ware an Bord des Schiffes über, so dass davon ausgegangen wird, dass der Verkäufer seine Verpflichtung zur Lieferung der Ware erfüllt hat, unabhängig davon, ob die Ware tatsächlich in einwandfreiem Zustand, in der angegebenen Menge oder überhaupt am Zielort ankommt. Bei CFR ist der Verkäufer dem Käufer nicht verpflichtet, Versicherungsschutz zu kaufen: Der Käufer wäre daher gut beraten, einen Teil des Versicherungsschutzes für sich selbst zu kaufen.

CIF – Kosten, Versicherung und Fracht

KOSTEN, VERSICHERUNG UND FRACHT (CIF) bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die Ware an Bord des Schiffes liefert oder die bereits gelieferte Ware beschafft. Das Risiko des Verlusts oder eines Schadens der Ware geht mit der Ankunft der Ware an Bord des Schiffes über, so dass davon ausgegangen wird, dass der Verkäufer seine Verpflichtung zur Lieferung der Ware erfüllt hat, unabhängig davon, ob die Ware tatsächlich in einwandfreiem Zustand, in der angegebenen Menge oder überhaupt am Zielort ankommt.

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Erfahren Sie mehr über die Incoterms®-Regeln auf der offiziellen Website der Internationalen Handelskammer (ICC), wo Sie auch die Publikation „Incoterms® 2020“ bestellen können.

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