Anlagensicherheit
Gemäß 12. Bundes-Immissionsschutzverordnung
Informationen der Öffentlichkeit zu Betriebsbereichen der unteren und der oberen Klasse nach §§ 8a und 11 der 12. BImSchV (Störfallverordnung). Als Betrieb der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird dieser regelmäßig durch die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde besichtigt. Ferner wurde den Behörden die Anzeige nach § 7 Absatz 1 und bei Betriebsbereichen der oberen Klasse der Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 vorgelegt.
Standort | Termin | Behörde |
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Erlensee | 25/9/2023 | Regierungspräsidium Darmstadt |
Standort | Termin | Behörde |
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Worms | Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Mainz |