Richtlinien für die Weitergabe und Zweitveröffentlichung unserer Inhalte
Möchten Sie einen Zugestellt-Artikel weitergeben oder neu veröffentlichen? Das ist großartig! Wir möchten, dass unsere Inhalte so viele Menschen wie möglich erreichen. Aber bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
Zugestellt repräsentiert die DHL Group. Wir produzieren unsere Inhalte nach einem sehr hohen Standard, wählen jedes Thema sorgfältig aus und stimmen es mit einer Vielzahl von Stakeholdern innerhalb und außerhalb des Unternehmens ab. Daher ist es wichtig, dass wir die Einhaltung aller Anforderungen sicherstellen, bevor wir die Erlaubnis zur Zweitveröffentlichung erteilen.
Bitte lesen Sie die nachstehenden Richtlinien und kontaktieren Sie uns dann für eine Genehmigung. Schreiben Sie an delivered@dhl.com und fügen Sie die URL des Artikels in den Text der E-Mail ein.
Artikel
Bearbeiten oder verändern Sie gelieferte Artikel in keiner Weise. Fügen Sie einen Link zurück zu unserem ursprünglichen Artikel mit der folgenden Erklärung ein:
"Dieser Artikel wurde ursprünglich auf dhl.de/zugestellt veröffentlicht. Er wird hier mit Erlaubnis von DHL wiederveröffentlicht."
Fügen Sie ein canonical label mit der URL des Originalartikels in den HTML-Code Ihres Artikels ein (<link rel="canonical" href="URL DES URSPRÜNGLICHEN AUSGELIEFERTEN ARTIKELS">). Dies stellt sicher, dass dhl.com/zugestellt als Originalquelle angegeben wird und verhindert, dass Suchmaschinen beide Websites für die Veröffentlichung identischer Inhalte bestrafen.
Bildmaterial und Videos
Alle Bilder und Videos, die auf Zugestellt veröffentlicht werden, sind durch das Urheberrecht und andere Gesetze über geistiges Eigentum geschützt. Veröffentlichen Sie daher keine Bilder oder Illustrationen, es sei denn, Sie haben die Rechte dafür erworben.
Sie können alle Videos, die auf unserem YouTube-Kanal gehostet werden, wiederverwenden, indem Sie sie einfach in Ihre Website einbetten.
Social Media
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