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Zollabfertigung Die wichtigsten Fakten

Unsere Frachtversandexperten geben Ihnen Tipps, wie Sie Verzögerungen bei der Zollabfertigung vermeiden


Beim Transport Ihrer Waren von einem Land in ein anderes gibt es einen Schritt, den Ihre internationale Sendung durchlaufen muss – die Zollabfertigung. Die Zollabfertigung wird von speziellen Experten durchgeführt aber eine gute Vorbereitung kann dazu beitragen, unnötige Verzögerungen und Frustration zu vermeiden: Die Frachtversandexperten geben Ihnen einige bewährte Praktiken an die Hand, die Sie schon heute anwenden können, um den Prozess reibungslos zu gestalten.

Die Zollabfertigung und die Zahlung von Zöllen (auch «Tarife» genannt) können sich als sehr komplex erweisen. Ganz gleich, ob Sie der Versender oder der Empfänger sind, ist es wahrscheinlich, dass Sie für die Einfuhr- oder Ausfuhrzollabfertigung Ihrer Sendung verantwortlich sind. Abhängig von den gewählten Incoterms® müssen Sie sich eventuell sogar um beides kümmern. Klären Sie möglichst frühzeitig mit Ihrem ausländischen Geschäftspartner ab, wer die Abfertigung am Zielort übernehmen soll.

Erfahren Sie mehr über Incoterms® 

Vor allem anderen: Identifizierung Ihrer Waren


Die reibungslose Abwicklung Ihrer Zollaktivitäten beginnt mit einer genauen Beschreibung der Waren, die Sie versenden. Dies wird durch einen international standardisierten Warencode erreicht, den Code des Harmonisierten Systems (HS), der sicherstellt, dass die Zollbehörden die korrekten Zölle und Steuern erheben. Beachten Sie, dass HS-Codes je nach Land abweichen, es ist also wichtig, sicherzustellen, dass Sie Ihre Produkte richtig klassifizieren, sowohl für das Export- als auch für das Importland.

HS-Codequellen für Europa, Nordamerika und Lateinamerika

Die Posten Ihrer Sendung wurden korrekt identifiziert, aber dürfen sie das Land verlassen und an ihrem Zielort entladen werden? Insbesondere beim Import unterliegen manche Waren möglicherweise bestimmten Verordnungen von Regierungsstellen und erfordern je nach Beschaffenheit  Lizenzen oder andere Genehmigungen. Medizinprodukte benötigen beispielsweise Lizenzen von einer Gesundheitsbehörde. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie sich vor dem Import oder Export über die speziellen Anforderungen für Ihre Sendung informieren.

Unterliegen meine Waren Verordnungen von Regierungsstellen? Ein paar Beispiele:

  • Waren mit doppeltem Verwendungszweck. Es gibt Waren, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Dazu zählen Industrieprodukte, Teile für Maschinen, Software und Technologie. Die nationalen Behörden kontrollieren den Export, den Transport und ganz allgemein den internationalen Handel mit solchen Posten. In einigen Fällen kann der Export in bestimmte Länder verboten sein – sie unterliegen also einem Embargo.
  • Agrarprodukte – um ihre Agrarwirtschaft zu schützen, haben verschiedene Länder spezifische Massnahmen ergriffen, die den Import beschränken oder verbieten – sogenannte Kontingente.
  • Verbrauchssteuerpflichtige Waren – einige Waren werden mit erhöhten Importzöllen belastet, die sich nicht nur nach ihrem Wert, sondern auch nach ihrer importierten Menge richten – dazu gehören alkoholische Getränke, Tabak, Kraftstoff und Mineralöle.

Unabhängig von ihrer Beschaffenheit muss Ihre Fracht möglicherweise auch bestimmte Verfahren durchlaufen. Wenn Ihre Waren nur temporär exportiert oder importiert werden, zum Beispiel bei einem länderübergreifenden Transport an den finalen Zielort, ist möglicherweise eine Transitabfertigung oder ein ATA Carnet erforderlich. Dadurch wird verhindert, dass Zollgebühren erhoben werden.

Export


Mit den richtigen Dokumenten kann eine Zollabfertigung reibungslos verlaufen. Der Versender übergibt die notwendigen Dokumente (siehe Dropdown-Liste unten) dem Zollagenten, der seinerseits ein entsprechendes Abfertigungsformular bei der Zollstelle vorlegt. Die Zolldienststelle kann entscheiden, die Fracht sofort freizugeben, und erteilt der Sendung die Genehmigung für den Export (zum Beispiel die MRN-Nummer in Europa): Sie sind also startklar!

Zollabfertigung leicht gemacht: Ihre perfekte Handelsrechnung

Eine ordnungsgemäss formatierte Rechnung erleichtert der Zolldienststelle, Ihrem ausländischen Geschäftspartner und Ihrem Zollagenten die Kontrolle Ihrer Sendung. Sie sollte Folgendes enthalten:

  • Den HS-Code für jeden Artikel, sowohl für das Import- als auch für das Exportland
  • Eine Gesamtsumme, ohne Mehrwertsteuer
  • Die Währung in der die Transaktion stattgefunden hat
  • Eine Rechnungsnummer
  • Name und Adresse des Versenders (d. h. des Verkäufers) und des Empfängers (des Käufers)
  • Eine Mehrwertsteuernummer – dies ist weder für den Versender noch für den Empfänger obligatorisch, jedoch kann eine entsprechende Angabe für beide den Prozess erheblich beschleunigen
  • Für Exporte von und Importe nach Europa, eine EORI-Nummer (Economic Operators' Registration and Identification), damit der Zollagent die notwendigen Handlungen vornehmen kann
  • Eine Angabe zu Gesamtgewicht und Anzahl der Packungen, die mit den Angaben auf den anderen Versanddokumenten übereinstimmt

In den Details: weitere Informationen, die Ihr Zollagent benötigt.

Diese Dokumente sind sowohl am Ursprungs- als auch Zielort notwendig, unabhängig davon, ob die Zollabfertigung für den Export oder den Import stattfindet:

  • Kontaktname und -nummer für Empfänger und Versender: Ihr Zollagent muss den Empfänger oder den Versender für die Abstimmung der Zollabfertigung kontaktieren.
  • Packliste: Diese sollte mit allen anderen Versanddokumenten bezüglich Gesamtgewicht und Anzahl der Packungen übereinstimmen.
  • Ursprungsland: Der Ursprungsnachweis kann bei der Exportabfertigung verlangt werden und ist beim Import obligatorisch, wenn Sie niedrigere, oder gar keine Importzölle in Anspruch nehmen wollen.
  • Genehmigungen basieren auf Ihrem Produkt – ist eine Lizenz erforderlich? In einigen Fällen muss die Fracht vor der Freigabe noch weiter geprüft werden – dies wird oft als Exportkontrolle bezeichnet. In diesem Fall müssen Sie den Zollbehörden des Exportlandes Auskunft über die Beschaffenheit und den Verwendungszweck Ihrer Waren geben.

 

Die Untersuchung kann physisch erfolgen oder auf die Versanddokumente begrenzt sein. Die Zollbehörden wenden verschiedene Kontrollverfahren an, um sicherzustellen, dass die zu exportierenden Waren die nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften erfüllen. Möglicherweise werden der Container oder die Produkte untersucht oder die Verwendung der Produkte muss demonstriert werden, bevor die Exportgenehmigung erteilt wird.

Unser Expertentipp: Beraten Sie sich vor dem Export mit Ihrem Zollagenten, indem Sie ihm Beispieldokumente und Informationen zu Beschaffenheit und möglichem Verwendungszweck Ihrer Waren zur Verfügung stellen. So können Ihre Experten unnötige Verzögerungen oder Strafen vermeiden.

Import


Wenn Sie einen Zollagenten beauftragen, werden das Importverfahren und die Kontrollen ähnlich ablaufen wie beim Export. Stellen Sie Ihrem Zollagenten unbedingt Ihren Lieferplan sowie die erforderlichen Dokumente zur Verfügung – dieser erstellt im Gegenzug eine konforme Zollanmeldung. Die wichtigsten Dokumente wurden oben bereits besprochen, besonderes Augenmerk liegt jedoch auf den Importlizenzen und dem Ursprungsnachweis.

Auf der Grundlage der von Ihrem Zollagenten übermittelten Unterlagen entscheidet die Zollbehörde entweder über die Freigabe der Waren oder über eine Überprüfung der Transaktion. In letzterem Fall erhalten Sie von Ihrem Zollagenten Informationen über das weitere Vorgehen.

Zahlung von Zöllen


Alle importierten Handelswaren unterliegen, sofern sie nicht davon befreit sind, Zöllen und Steuern auf der Grundlage ihrer HS-Code-Tarifierung. Im Allgemeinen zahlt der registrierte Importeur die Importzölle und Steuern.

Einige Waren werden auch in Bezug auf andere Steuern bewertet. Dazu gehören Verbrauchssteuern und Antidumpingzölle, die für Waren gelten, deren Preis erheblich unter ihrem Wert für den Importmarkt liegt.

Einrichten der Zahlung: Ihre Checkliste

  • Hat Ihre Transaktion eine Mehrwertsteuernummer sowohl für das Ursprungs- als auch für das Zielland?
  • Direktzahlung oder gestundete Zahlung? Vergewissern Sie sich, dass Sie die Zölle, Verbrauchssteuern oder Mehrwertsteuer direkt oder über ein Konto für die gestundete Zahlung zahlen können. Ihr Zollagent kann auch gegen eine geringe Auszahlungsgebühr die Zahlung in Ihrem Namen auslegen und abwickeln.
  • Verfügen Sie über die richtigen Vollmachten? Wenn Sie einen Zollagenten beauftragt haben, müssen Sie und Ihre Handelspartner die richtigen Vorkehrungen treffen, damit der Zollagent in Ihrem Namen handeln kann.
  • Haben Sie eine EORI-Nummer? Sie müssen sich als registrierter Wirtschaftsbeteiligter qualifizieren, wenn Sie aus Europa exportieren oder nach Europa importieren, oder Sie müssen einen Zollagenten beauftragen, der ein zugelassener Wirtschaftsbeteiligter ist.

Die Dokumente für die Zollabfertigung müssen eine bestimmte Zeit lang aufbewahrt werden. Diese Frist ist von Land zu Land unterschiedlich, kann aber bis zu 10 Jahre und länger sein. Zu Zwecken der Ordnungsmässigkeitsprüfung DHL Global Forwarding bietet einen Archivierungsservice, so können Anfragen von Zollbehörden effizient, ohne Verzögerung oder Verfolgungsrisiko beantwortet werden.

Export abgewickelt, Import abgewickelt und Zölle bezahlt? Es ist an der Zeit, dass Ihre Sendung den Zielort erreicht. Geniessen Sie einen nahtlosen Import und Export mit DHL Global Forwarding.

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